Nach Empfehlungen durch Leitlinien und Stellungnahmen internationaler und nationaler medizinischer Fachgesellschaften, Expertengruppen und Gremien des Gesundheitswesens ist mittlerweile auch in Deutschland ein organisiertes Lungenkrebsfrüherkennungsprogramm geplant und in Vorbereitung.
Die Verordnung über die Zulässigkeit der Anwendung der Niedrigdosis-Computertomographie zur Früherkennung von Lungenkrebs bei rauchenden Personen (Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung – LuKrFrühErkV) vom 15. Mai 2024 erlaubt unter genau festgelegten Bedingungen die Untersuchung der Lunge mittels Niedrigdosis-Computertomographie zur Lungenkrebsfrüherkennung.
Zu diesen Bedingungen zählen auch festgelegte Anforderungen an die Qualifikation des radiologischen Personals, deren Erfüllung mittels der Q2-Zusatzqualifizierung „Lungenkrebsfrüherkennung mit Niedrigdosis-Computertomographie“ nachgewiesen werden.
Hr. Dr. Thomas Bloch und Herr Cedric Streiff gehören zu den ersten Radiologen in Deutschland, denen dieses Zertifikat ausgestellt wurde.